Führerscheinklassen in Emden.

Wir bilden nach den Leitfäden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände in diesen Klassen aus.

Auto

B

Antrag ab 17,5 Jahren, Fahrerlaubnis ab 18

  • Zulässiges Gesamtgewicht: 3.500 kg, mit Anhänger bis 750 kg (oder über 750 kg, wenn Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht überschreiten)
  • Bis 9 Sitzplätze inklusive Fahrer
  • Prüfung im Schalt-PKW: uneingeschränkte Erlaubnis für Schalt- und Automatik-PKW

BF17

Antrag ab 16,5 Jahren, Fahrerlaubnis ab 17

  • Anschließend Fahren mit eingetragenen Begleitpersonen
  • Zulässiges Gesamtgewicht: 3.500 kg, mit Anhänger bis 750 kg (oder über 750 kg, wenn Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht überschreiten)
  • Bis 9 Sitzplätze inklusive Fahrer
  • Prüfung auf Schalt-PKW (Klasse B) oder Automatik-PKW (Klasse B197) möglich

B197

Antrag ab 17,5 Jahren, Fahrerlaubnis ab 18

  • Zulässiges Gesamtgewicht: 3.500 kg, mit Anhänger bis 750 kg (oder über 750 kg, wenn Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht überschreiten)
  • Bis 9 Sitzplätze inklusive Fahrer
  • Mit mindestens 10 Fahrstunden im Schalt-PKW uneingeschränkte Erlaubnis für Automatik- und Schalt-PKW

Anhänger

BE

Ab 18 Jahren, bei BF17 ab 17

  • Zulässiges Gesamtgewicht: 7 t (Zugfahrzeug und Anhänger zusammen, z. B. 3,5 t Auto + 3,5 t Anhänger)

B96

Ab 18 Jahren, bei BF17 ab 17

  • Anhänger über 750 kg dürfen bewegt werden
  • Zulässiges Gesamtgewicht: bis zu 4.250 kg (Zugfahrzeug und Anhänger zusammen)
  • Kurs in der Fahrschule mit mindestens 7 Stunden Theorie und Praxis
  • Keine externe Prüfung erforderlich

Land- und Forstwirtschaft

L

Antrag ab 15,5 Jahren, Fahrerlaubnis ab 16. Wird mit bestandener Klasse B automatisch erteilt.

  • Zugmaschinen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler) und ähnliche Fahrzeuge bis 25 km/h
  • Jeweils mit Anhängern erlaubt
  • Kein Personenbeförderungsrecht, nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bzw. Arbeitsfahrzeuge
  • Prüfung: nur Theorie, keine praktische Fahrprüfung

Motorrad

A

Direkteinstieg: Antrag ab 23,5, Prüfung ab 24 Jahren. Aufstieg von A2 (mindestens 2 Jahre Vorbesitz): Antrag ab 19,5, Prüfung ab 20 Jahren.

  • Alle Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
  • Einschließlich Beiwagen
  • Prüfung: Theorie und Praxis

A2

Antrag ab 17,5 Jahren, Fahrerlaubnis ab 18

  • Krafträder bis 35 kW (48 PS), Verhältnis Leistung zu Gewicht höchstens 0,2 kW/kg
  • Keine Ableitung von einem Motorrad mit mehr als 70 kW (keine „gedrosselten Supersportler“ über 95 PS)
  • Prüfung: Theorie und Praxis

A1

Antrag ab 15,5 Jahren, Fahrerlaubnis ab 16

  • Leichtkrafträder bis 125 ccm, höchstens 11 kW (15 PS), Verhältnis Leistung zu Gewicht höchstens 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
  • Prüfung: Theorie und Praxis

AM

Ab 15 Jahren, für Fahrten außerhalb Deutschlands ab 16

  • Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm und höchstens 45 km/h
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 ccm (bzw. 4 kW), höchstens 45 km/h
  • Prüfung: Theorie und Praxis

Mofa und mehr

Mofa

Ab 14 Jahren

  • Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder bis 25 km/h
  • Prüfung: nur Theorie, keine praktische Prüfung

Individuelle Fahrstunden

  • Auffrischungsfahrstunden
  • Angstbewältigung