Unser Angebot
Wir bilden nach den Leitfäden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände
die folgenden Fahrerlaubnisklassen aus:

B
Ab 17,5 Jahren Antrag, ab 18 Jahren
Zulässiges Gesamtgewicht: 3.500kg Fahrzeug mit Anhänger bis 750kg (bzw. >750kg, wenn die Gesamtkombination Zugfahrzeug + Anhänger 3.500kg nicht überschreitet)
Bis 9 Sitzplätze inkl. Fahrer
Prüfung in einem Schalt-PKW (Uneingeschränkte Erlaubnis zum Fahren eines Schalt- und Automatik-PKW’s)
BF17
Ab 16,5 Jahren Antrag, ab 17 Jahren
Anschließend Fahren mit eingetragenen Begleitpersonen
Zulässiges Gesamtgewicht: 3.500kg Fahrzeug mit Anhänger bis 750kg (bzw. >750kg, wenn die Gesamtkombination Zugfahrzeug + Anhänger 3.500kg nicht überschreitet)
Bis 9 Sitzplätze inkl. Fahrer
Prüfung auf Schalt-PKW (Klasse B) oder auf Automatik-PKW (Klasse B197) möglich
B197
Ab 17,5 Jahren Antrag, ab 18 Jahren
Zulässiges Gesamtgewicht: 3.500kg Fahrzeug mit Anhänger bis 750kg (bzw. >750kg, wenn die Gesamtkombination Zugfahrzeug + Anhänger 3.500kg nicht überschreitet)
Bis 9 Sitzplätze inkl. Fahrer
Bei mind.10 Fahrstunden in einem Schalt-PKW uneingeschränkte Erlaubnis zum Fahren eines Automatik- und Schalt-PKW’s

BE
Ab 18 Jahren bzw. ab 17 Jahren bei BF17
Zulässiges Gesamtgewicht: 7t (Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger, z.B. 3,5t Auto + 3,5t Anhänger)
B96
Ab 18 Jahren bzw. ab 17 Jahren bei BF17
Anhänger > 750kg dürfen bewegt werden
Zulässiges Gesamtgewicht: bis zu 4.250kg (Kombination aus Zugfahrzeug + Anhänger)
Kurs in der Fahrschule über mindestens 7 Stunden Theorie und Praxis.
Keine externe Prüfung erforderlich.

L
Ab 15,5 Jahren Antrag, ab 16 Jahren, wird bei bestehen von Klasse B automatisch erteilt
Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h mit Anhängern bis 25 km/h)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler) und ähnliche Fahrzeuge bis max. 25 km/h
Jeweils mit Anhängern erlaubt
Kein Personenbeförderungsrecht (nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bzw. Arbeitsfahrzeuge)
Prüfung: nur theoretische Prüfung, keine praktische Fahrprüfung erforderlich

A
Ab 23,5 Jahren Antrag, ab 24 Jahren Prüfung (Direkteinstieg)
Ab 19,5 Jahren Antrag, ab 20 Jahren Prüfung (bei Vorbesitz A2 seit mind. 2 Jahren → Aufstieg)
Alle Krafträder (Motorräder) ohne Leistungsbeschränkung
Einschließlich Beiwagen
Prüfung: Theorie + Praxis
A2
Ab 17,5 Jahren Antrag, ab 18 Jahren
Krafträder bis 35 kW (48 PS), Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Keine Ableitung von einem Motorrad mit mehr als 70 kW (d. h. keine „gedrosselten Supersportler“ > 95 PS)
Prüfung: Theorie + Praxis
A1
Ab 15,5 Jahren Antrag, ab 16 Jahren
Leichtkrafträder bis 125 ccm, max. 11 kW (15 PS), Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
Prüfung: Theorie + Praxis
AM
Ab 15 Jahren (für Fahrten außerhalb Deutschland ab 16 Jahren)
Zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm und max. 45 km/h
Dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm und max. 45 km/h
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 ccm (bzw. 4 kW), max. 45 km/h
Prüfung: Theorie + Praxis
Mofa
Ab 14 Jahren
Einspurige, Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder bis 25 km/h
Prüfung: nur Theorieprüfung (keine praktische Prüfung)
Individuelle Fahrstunden
- Auffrischungsfahrstunden
- Angstbewältigung