Unser Angebot

Wir bilden nach den Leitfäden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände
die folgenden Fahrerlaubnisklassen aus:

B

Ab 17,5 Jahren Antrag, ab 18 Jahren

Zulässiges Gesamtgewicht: 3.500kg Fahrzeug mit Anhänger bis 750kg (bzw. >750kg, wenn die Gesamtkombination Zugfahrzeug + Anhänger 3.500kg nicht überschreitet)

Bis 9 Sitzplätze inkl. Fahrer

Prüfung in einem Schalt-PKW (Uneingeschränkte Erlaubnis zum Fahren eines Schalt- und Automatik-PKW’s)

BF17

Ab 16,5 Jahren Antrag, ab 17 Jahren

Anschließend Fahren mit eingetragenen Begleitpersonen

Zulässiges Gesamtgewicht: 3.500kg Fahrzeug mit Anhänger bis 750kg (bzw. >750kg, wenn die Gesamtkombination Zugfahrzeug + Anhänger 3.500kg nicht überschreitet)

Bis 9 Sitzplätze inkl. Fahrer

Prüfung auf Schalt-PKW (Klasse B) oder auf Automatik-PKW (Klasse B197) möglich

B197

Ab 17,5 Jahren Antrag, ab 18 Jahren

Zulässiges Gesamtgewicht: 3.500kg Fahrzeug mit Anhänger bis 750kg (bzw. >750kg, wenn die Gesamtkombination Zugfahrzeug + Anhänger 3.500kg nicht überschreitet)

Bis 9 Sitzplätze inkl. Fahrer

Bei mind.10 Fahrstunden in einem Schalt-PKW uneingeschränkte Erlaubnis zum Fahren eines Automatik- und Schalt-PKW’s


BE

Ab 18 Jahren bzw. ab 17 Jahren bei BF17

Zulässiges Gesamtgewicht: 7t (Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger, z.B. 3,5t Auto + 3,5t Anhänger)

B96

Ab 18 Jahren bzw. ab 17 Jahren bei BF17

Anhänger > 750kg dürfen bewegt werden

Zulässiges Gesamtgewicht: bis zu 4.250kg (Kombination aus Zugfahrzeug + Anhänger)

Kurs in der Fahrschule über mindestens 7 Stunden Theorie und Praxis.

Keine externe Prüfung erforderlich.


L

Ab 15,5 Jahren Antrag, ab 16 Jahren, wird bei bestehen von Klasse B automatisch erteilt

Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h mit Anhängern bis 25 km/h)

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler) und ähnliche Fahrzeuge bis max. 25 km/h

Jeweils mit Anhängern erlaubt

Kein Personenbeförderungsrecht (nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bzw. Arbeitsfahrzeuge)

Prüfung: nur theoretische Prüfung, keine praktische Fahrprüfung erforderlich


A

Ab 23,5 Jahren Antrag, ab 24 Jahren Prüfung (Direkteinstieg)

Ab 19,5 Jahren Antrag, ab 20 Jahren Prüfung (bei Vorbesitz A2 seit mind. 2 Jahren → Aufstieg)

Alle Krafträder (Motorräder) ohne Leistungsbeschränkung

Einschließlich Beiwagen

Prüfung: Theorie + Praxis

A2

Ab 17,5 Jahren Antrag, ab 18 Jahren

Krafträder bis 35 kW (48 PS), Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Keine Ableitung von einem Motorrad mit mehr als 70 kW (d. h. keine „gedrosselten Supersportler“ > 95 PS)

Prüfung: Theorie + Praxis

A1

Ab 15,5 Jahren Antrag, ab 16 Jahren

Leichtkrafträder bis 125 ccm, max. 11 kW (15 PS), Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW

Prüfung: Theorie + Praxis

AM

Ab 15 Jahren (für Fahrten außerhalb Deutschland ab 16 Jahren)

Zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm und max. 45 km/h

Dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm und max. 45 km/h

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 ccm (bzw. 4 kW), max. 45 km/h

Prüfung: Theorie + Praxis


Mofa

Ab 14 Jahren

Einspurige, Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder bis 25 km/h

Prüfung: nur Theorieprüfung (keine praktische Prüfung)

Individuelle Fahrstunden

  • Auffrischungsfahrstunden
  • Angstbewältigung